Auswirkungen Corona-Pandemie auf Verträge
Die Bundesregierung hat unter anderem Reformen zum Schutz von Verbrauchern und Kleinstgewerbetreibende beschlossen. Für existenzsichernde, wichtige Verträge, wie beispielsweise Wasser- oder Stromvertrag, besteht nunmehr ein befristetes Leistungsverweigerungsrecht. Das heißt, dass Verbraucher grundsätzlich nicht in Zahlungsverzug kommen, wenn die Zahlung „coronabedingt“ vorübergehend eingestellt wird. Daneben wurden seitens des Gesetzgebers Einschränkungen des Kündigungsrechts des Vermieters von Miet- [...]