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PIM Gold Betrug: Vermittler müssen Anlegern Schadensersatz zahlen

Wie wir bereits berichteten, wurden strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der nunmehr insolventen PIM Gold (ehemals PIM Gold und Scheideanstalt GmbH), bzw. Premiumgold Deutschland GmbH eingeleitet.

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Daneben wurden die Vermittler bzw. Berater auf “Rückzahlung” des gesamten Anlagebetrags im Wege des Schadensersatzes in Anspruch genommen. Diese hatten den Anlegern Produkte wie z.B. Bonus-Gold-Spot, Bonusgoldkauf-Plus-Vertrag, o.ä. als besonders insolvenzsicher und lukrativ empfohlen. Als sich bereits vor einigen Jahren herausstellte, dass die zugesicherten Goldmengen tatsächlich nicht vorhanden waren, verlangten zahlreiche Kunden Schadensersatz in Höhe ihrer Investitionen von den Beteiligten.

Von einem rechtlichen Vorgehen gegen die Geschäftsführung und unmittelbar Handelnden raten wir zum jetzigen Zeitpunkt ab, weil bisher nicht bekannt ist, welche Vermögensmassen im einzelnen noch vorhanden sind. Aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens ist unklar, ob es sich dabei um zahlungsfähige Anspruchsgegner handelt. Erfolgversprechender sind dagegen Klagen gegen die Berater und Vermittler von Produkten der PIM Gold, wie erste gewonnene Prozesse vor den deutschen Landgerichten zeigten.

Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler

Unsere Rechtsanwältin Sorrentino, die schwerpunktmäßig in den Bereichen des Kapitalanlage- und Bankenrechts tätig ist, hat bereits erfolgreich zahlreiche Mandanten in dieser Angelegenheit vertreten und u.a. vor dem Landgericht Schweinfurt erfolgreich prozessiert. Die Grundkonstellation ist in nahezu allen Parallelverfahren dieselbe: Ein Vermittler von Anlagen oder ein Berater verpflichtet sich vertraglich zu einer umfangreichen und vollständigen Aufklärung über Risiken von Kapitalanlagen. Hierzu zählen insbesondere die Umstände bezüglich der Wirtschaftlichkeit, der wirklichen Wertsteigerungen und sämtlicher tatsächlicher Gegebenheiten.

Den Interessenten wurde beispielsweise mitgeteilt, dass ein entscheidender Vorteil der Goldanlage sei, dass es bei Bedarf in wirtschaftlich schwierigen Zeiten jederzeit verfügbar sei. Tatsächlich war dies jedoch nicht der Fall. Aus diesem Grund liegt in einer Vielzahl von Fällen eine Falschberatung vor, durch welche auf Rückzahlung des Investments gerichtete Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. den Vermittler ausgelöst werden. Darüber hinaus müsste im Einzelfall überprüft werden, ob weitere Beteiligte, wie z.B. Wirtschaftsprüfer und Treuhänder, bzw. deren Haftpflichtversicherer ebenfalls in Anspruch genommen werden können.

Konkrete Vorwürfe und rechtliche Anknüpfungspunkte

Aus diversen vor den deutschen Landgerichten bereits anhängigen Parallelverfahren wurde unter anderem folgendes bekannt:

Gold war tatsächlich nicht vorhanden

Die Berater und Vermittler täuschten die Interessenten über das Vorhandensein von realen Goldbeständen. Die Kunden gingen davon aus, Eigentum an realen Goldbeständen zu erwerben, weil ihnen dies durch entsprechende Werbekampagnen und Formulierungen in den zugrunde liegenden Verträgen suggeriert wurde. Dies spiegelte sich ebenso in den individuellen Beratungen und Gesprächen mit Vermittlern wider. Nunmehr stellte sich heraus, dass diese Goldbestände in Wirklichkeit nur zu einem Bruchteil existieren. Der vermittelte Eindruck, dass tatsächlich Goldbestände erworben worden seien, wurde durch die Vergabe von „Luftgoldnummern“ verstärkt.

Etablierung eines Schneeballsystems

Die Gesellschaft bot den interessierten Kunden an, ihr Geld im Altgoldhandel zu investieren, um sie dadurch an den vermeintlichen Erträgen am Goldkreislauf partizipieren zu lassen. Diese Investitionen der Neuanleger wurden jedoch im Wesentlichen dazu verwendet, die Altanlieger auszuzahlen. Der nicht benötigte Überschuss wanderte in die Taschen von Personen, die in der Türkei damit mutmaßlich Geldwäsche betrieben haben. Dies bildet derzeit den Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen sind.

Deutlich überzogene Renditeversprechen

Interessenten wurden exorbitant hohe Zinsversprechen in Aussicht gestellt. Medienberichten zufolge versprach die PIM Gold bis zu 11 % Rendite. Darüber hinaus sollten Vermittler und Berater weitere 8-12 % für ihre Tätigkeit erhalten. Offensichtlich sind derartige Renditeversprechen in dieser Branche jedoch nicht zu erzielen. Die Berater und Vermittler hätten die Plausibilität dieser Versprechen daher umfassend prüfen müssen. Dem sind sie nicht nachgekommen, wodurch ebenfalls entsprechende Schadenersatzansprüche ausgelöst werden.

Lassen Sie Ihre Schadensersatzansprüche durch unsere Kanzlei überprüfen!

Wir überprüfen Ihre Verträge und teilen Ihnen die Erfolgsaussichten hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten mit. Für den Fall, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie kostenfrei eine Kostendeckungsschutzanfrage.

Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Bankenrechts und ist schwerpunktmäßig auch im Kapitalanlagerecht tätig. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für Sie geltend.

 

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