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Prämiensparvertrag: Die Sparkasse schuldet Ihnen was!

Trotz Kündigung und ggf. Auflösung eines Prämiensparvertrages, können Sie Geld von der Sparkasse fordern. Zahlreiche Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Sparkassen während der Laufzeit der Sparverträge zu wenig Zinsen berechnet haben. Diese Zinsen können Sie zurückfordern.

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Für den Fall, dass die Sparkassen die Verträge gekündigt haben, können Sie nach wie vor Widerspruch gegen die Kündigung erheben. Wir haben bereits zahlreiche Verfahren gegen die Sparkassen (Sparkasse Bad Neustadt a.d.S./Sparkasse Bad Kissingen/Sparkasse Schweinfurt-Hassberge/Sparkasse Mainfranken) geführt. Es lohnt sich stets, seine Rechte sowohl gegen die Kündigung, als auch auf Nachzahlung von Zinsen durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen hierbei. Die Rechtschutzversicherungen, falls vorhanden, schreiben wir grundsätzlich kostenfrei an und in den allermeisten Fällen besteht Deckungsschutz und damit Kostenübernahme für die rechtsanwaltlichen und gerichtlichen Kosten.

Eine außergerichtliche Lösung konnte ebenfalls bereits mehrfach gefunden werden, sodass die Sparer Zahlungen von den Sparkassen erhielten.

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