Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gehört seit der Gründung der Kanzlei zu unseren Kernkompetenzen. Bei uns erhalten Sie eine kompetente Beratung und Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fallkonstellationen von A wie Abfindung bis Z wie Zeugniserstellung.
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Das Arbeitsrecht beinhaltet mehr als nur Arbeitsvertragsgestaltung, Kündigungen und Befristungen. Wir haben das gesamte arbeitsrechtliche Spektrum für Sie im Blick und erläutern Ihnen Ihre individuellen Rechte und Pflichten.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dabei bieten wir unsere individuellen und problemorientierten Leistungen regional wie überregional an.
Schildern Sie uns Ihr Problem. Wir sorgen für eine interessengerechte Lösung.
Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagenrecht
In den komplexen Fachgebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts und Kapitalanlagenrechts werden Sie von uns kompetent beraten und vertreten. In dieser vielschichtigen Materie behalten unsere erfahrenen Rechtsanwälte den Überblick auf dem Finanzmarkt und sind stets am Puls der Zeit.
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Unsere Expertise im Bereich des Bankrechts umfasst die rechtlichen Problemfelder sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden. Hierzu zählen vor allem Zahlungsverkehr, Kreditgeschäfte, Wertpapierhandel, Grundlagen der Prospekthaftung, Depot-, Investment- und Termingeschäfte, Einlagen und Vermögensverwaltung, sowie die Rechtsbeziehungen zu Kreditinstituten aller Art.
Auch auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts sichern wir Ihnen unsere Kompetenz zu. Dieser Bereich umfasst die Rechte und Pflichten aller Teilnehmer am Finanzmarkt in Bezug auf Investitionen, insbesondere in sämtliche Fonds.
Auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts befassen wir uns regelmäßig mit den Ansprüchen zwischen Beratern/Vermittlern und Anlegern aus Falschberatung, sowie mit der vertraglichen Gestaltung von Investment- und Immobilienfonds, mit der rechtlichen Problematik beim Kauf von Immobilien sowie Anlagen aller Art. Auch in diesem Bereich sind wir Ihr erster Ansprechpartner bei rechtlichen Problemen.
Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Recht.
Bau- und Architektenrecht
Das private Bau- und Architektenrecht befasst sich mit den typischen, leider nicht seltenen Risken sowohl für den Auftraggeber (Bauherr) als auch für den Auftragnehmer (Unternehmer oder Handwerker).
Durch eine einzelfallbezogene Ausgestaltung des Werkvertrages können diese Risiken bereits im Vorfeld minimiert werden. Hierzu stellen wir Ihnen unsere Expertise zur Verfügung.
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Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der rechtlichen Lösung der klassischen Streitfragen:
- Umfang und Inhalt der vertraglich vereinbarten Leistungen
- Fertigstellung des konkreten Bauvorhabens
- Abrechnung und Höhe des Werklohns
- Baumängel und allgemeine Mängelrechte
- Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnansprüchen
Die Stellung als Architekt birgt besondere Haftungsrisiken. Der Architekt gilt als umfassend verpflichteter Sachwalter des Bauherrn. Hierbei sind insbesondere seine Rechte im Zusammenhang mit der Abrechnung seiner Leistung nach der HOAI zu wahren.
Sie kümmern sich um das Bauvorhaben. Wir stehen Ihnen rechtlich zur Seite.
Ehe- und Familienrecht
Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen rund zwischenmenschliche Beziehungen vor, während und nach einer Lebensgemeinschaft. Hiervon betroffen sind nicht nur Ehepaare, sondern auch nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Aufgrund der häufigen emotionalen Ausnahmesituation ist eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung der Darstellung und Regelung der familiären und finanziellen Angelegenheiten unverzichtbar.
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Einige Beispiele hierfür sind:
- Elterliche Sorge für gemeinsame Kinder
- Kontaktregelungen zu den Kindern
- Gemeinsame Ehewohnung
- Bestehen und Höhe von Unterhaltsansprüche (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, etc.)
- Zugewinnansprüche
- Aufteilung gemeinsamen Vermögens
Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen dabei und haben stets Ihre individuelle Situation im Blick.
Erbrecht
Seit der Gründung unserer Kanzlei gehört das Erbrecht zu den Kernkompetenzen unserer anwaltlichen Tätigkeit. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem Fachgebiet beraten und vertreten wir Sie kompetent sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich.
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Wir sind der festen Überzeugung, dass es bereits zu Lebzeiten sinnvoll ist, die Rechtsnachfolge und Vermögensverteilung zu regeln. Es ist ratsam festzulegen, wer das Vermögen im Falle des Versterbens erhält. Dadurch vermeiden Sie Unklarheiten und daraus leider oft resultierende Streitigkeiten zwischen Angehörigen und weiteren Hinterbliebenen. Hierbei gilt es, unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Situation in Ihrem jeweiligen Einzelfall eine sinnvolle und interessengerechte Lösung zu finden – sei es z.B. durch Testament oder Erbvertrag, durch Übertragung von einzelnen Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten oder durch die Errichtung einer Stiftung.
Bei den hierbei zu berücksichtigen wichtigen steuerlichen Aspekten stehen wir Ihnen ebenfalls kompetent zur Seite – gegebenenfalls in Kooperation mit dem renommierten Steuerberater Robert Aumüller, mit dem wir seit vielen Jahren eng zusammenarbeiten.
Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert in dieser belastenden Ausnahmesituation. Das Pflichtteilsrecht, Begrenzungen der Haftung der Erben oder auch Gestaltungen in der Erbengemeinschaft spielen hier eine besondere Rolle.
Vertrauen Sie uns. Wir unterstützen Sie bei der Regelung dieses höchst sensiblen und persönlichen Bereichs.
Kaufrecht
Mit dem Kaufrecht ist jedermann täglich konfrontiert. Unabhängig davon, ob Sie auf Käufer- oder Verkäuferseite stehen oder Unternehmer oder Verbraucher sind – Probleme und Unzufriedenheiten können hier wie dort entstehen.
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Häufige Beispiele sind Mängel der Kaufsache, enttäuschte Erwartungen, nicht- oder nicht vollständige Bezahlung des Kaufpreises, Irrtümer über den Kaufgegenstand oder sogar eine Nichtlieferung der gekauften Sache.
In diesen und weiteren Situationen helfen wir Ihnen dabei, das zu bekommen, was Sie berechtigterweise von dem Kauf oder Verkauf erwartet haben – sei es durch eine (Nach-)Lieferung oder durch eine Nachbesserung. Oft steht Ihnen daneben oder stattdessen ein Schadensersatz zu. In einigen Fällen ist jedoch der Widerruf oder der Rücktritt das Mittel der Wahl um sich von dem so nicht gewollten Kaufvertrag zu lösen und bereits gewährte Leistungen zurückzuerhalten.
Insbesondere Online-Käufe bergen ein sehr großes Risiko. Käufer oder Verkäufer sind vielfach anonym oder treten unter falschen Identitäten auf. Die Ware kann vorab nicht ohne weiteres geprüft werden. Auf dem Versandweg kann viel passieren. Oft muss einer der am Kauf Beteiligten in Vorleistung gehen.
Schildern Sie uns Ihre Vorstellungen. Wir erarbeiten Ihnen eine zufriedenstellende Lösung.
Medizinrecht
Innerhalb des Medizinrechts geht es um rechtliche Probleme im Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten und/oder Krankhäusern und Pflegeheimen sowie deren private und gesetzliche Haft- und Krankenversicherern.
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Patienten fordern zu Recht die ordnungsgemäße Erbringung ärztlicher Leistungen oder die Kostenübernahme für gesundheitliche Leistungen bzw. zumindest eine angemessene finanzielle Unterstützung. Im Fall der Schlecht- oder Nichtleistung stehen Patienten entsprechende Schadensersatzansprüche zu.
Auf der anderen Seite sehen sich Ärzte, bzw. deren Haftpflichtversicherer oftmals unberechtigten Arzthaftungsansprüchen oder anderen Ansprüchen ausgesetzt, die es abzuwehren gilt.
Wir übernehmen für Sie die Lösung rechtlicher Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit oder der Ihrer Patienten oder Versicherten.
Treten Sie an uns heran. Wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Bedürfnisse.
Mietrecht
Auf dem Gebiet des Mietrechts entstehen oftmals Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über eine Vielzahl unterschiedlicher Angelegenheiten. Rechtliche Probleme entstehen sowohl bei Abschluss und während der Dauer des Mietverhältnisses, aber insbesondere auch bei oder nach dessen Beendigung.
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Zu jedem Zeitpunkt des Mietverhältnisses kann es notwendig werden, die bestehende Rechtslage zu prüfen und bestehende Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen. Durch eine detaillierte klare Ausgestaltung des Mietvertrages können streitige Auseinandersetzungen oftmals bereits im Vorfeld vermieden werden.
Dementsprechend beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter in ihren mietrechtlichen Angelegenheiten im privaten wie gewerblichen Bereich. Vor allem im höchst sensiblen Wohnraummietverhältnis ergeben sich oft rechtliche Probleme mit substanzieller Bedeutung.
Zu erwähnen sind insbesondere Streitigkeiten bei Mietmängel und damit zusammenhängende Fragen hinsichtlich deren Beseitigung, Mietminderungen oder in der Konsequenz sogar der ordentlichen oder außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Häufige Streitpunkte sind auch rechtliche Fragestellungen zur Mieterhöhung, zu korrekten Neben- und Betriebskostenabrechnungen und deren Vorauszahlungen, der zulässigen Untervermietung oder Wechsel der Vertragsparteien, der Zurückbehaltung der Kaution und vor allem, inwiefern Pflichten zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder Renovierungsmaßnahmen bestehen.
Sie sind Partei eines Mietverhältnisses. Wir prüfen für Sie die Rechtslage und setzen Ihre Ansprüche durch.
Reiserecht
Der Urlaub soll die schönste Zeit im Jahr sein. Oft wurde darauf lange Zeit gespart. Umso wichtiger ist, dass Sie gegebenfalls Ihre Ansprüche durchsetzen können, wenn der Urlaub nicht dem Versprochenen entsprach.
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Wurde die Urlaubsfreude getrübt, klären wir Sie gerne darüber auf, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Wenn ihr Flug Verspätung hat, das Zimmer doch keinen Meerblick hatte oder das Essen kalt war, können Sie sich gerne an und wenden.
Schildern Sie uns Ihre Situatuion. Wir prüfen für Sie die Rechtslage und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wohnungseigentumsrecht
Als Erwerber einer Eigentumswohnung erwirbt man neben dem (Sonder-)Eigentum an der Wohnung auch (Mit-)Eigentum am gesamten Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Gemeinsam mit den anderen Miteigentümern muss dieses Gemeinschaftseigentum verwaltet werden. Diesen Bereich regelt das Wohnungseigentumsrecht.
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Das Wohnungseigentumsrecht umfasst neben den Regelungen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum auch den Bereich der Mitgliedschaftsrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft. In sämtlichen Bereichen ist eine enge Kooperation zwischen den Eigentümern und ggf. den Mietern erforderlich
In diesen Bereichen können zahlreiche juristische Problemstellungen auftreten, wie z.B. im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb, der Verteilung von gemeinschaftlich zu tragenden Kosten, über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung bis hin zu den Rechten und Pflichten des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft oder deren Vertretung nach außen.
Schildern Sie uns Ihre konkrete Situation. Wir beraten Sie und übernehmen die notwendigen rechtlichen Schritte.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Der Großteil der Ordnungswidrigkeitenverfahren befindet sich im verkehrsrechtlichen Bereich. Verkehrsteilnehmer sehen sich schnell einer Verwarnung, einem Bußgeld oder sogar einem Fahrverbot ausgesetzt. Daneben spielen Eintragungen in das Verkehrszentralregister, sog. „Punkte in Flensburg“ eine wichtige Rolle.
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Die Ursachen liegen meist im zu schnellen Fahren, nicht ordnungsgemäßem Parken, Verkehrsunfällen oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Oftmals kann auch der wirkliche Verursacher nicht unmittelbar ausfindig gemacht werden, so dass die Halter der Beteiligten Fahrzeuge zu Unrecht in Anspruch genommen werden.
In vielen Fällen sind die Bußgeldbescheide nicht rechtlich korrekt. Wir prüfen für Sie die Rechtslage an Ihrem konkreten Einzelfall und leiten ggf. erforderliche Maßnahmen, wie z.B. die Einlegung eines Einspruchs, in die Wege. In Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es von entscheidender Bedeutung, von Anfang an die richtigen Angaben zu machen.
Lassen Sie uns Ihre Situation prüfen. Wir beraten und vertreten Sie kompetent.
Schadensrecht
Ihnen ist ein Schaden – unerheblich welcher Art – entstanden? Wir setzen uns dafür ein, dass Sie auf ihrem Schaden nicht sitzen bleiben. Oder aber wir schützen Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen etwa wegen fehlenden Verschuldens oder gar mutwillig gestellter Forderungen.
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Ob Sie Vertragspartei sind oder eine außervertragliche Haftung im Raum steht, bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung zu Ihren Anspruchen und Möglichkeiten.
Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen. Wir beraten und vertreten Sie kompetent.
Strafrecht
Das Strafrecht befasst sich mit der Sanktionierung von Fehlverhalten der Bürger. Begangenes Unrecht muss bestraft werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Tat auch tatsächlich begangen wurde. Dabei muss ein faires Verfahren garantiert sein und die Strafe hat in einem angemessenen Verhältnis zur Tat zu stehen.
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Sie können auf unsere erfahrenen Strafverteidiger bereits ab der Einleitung der Ermittlungsmaßnahmen zählen. Wir legen mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie fest und stehen Ihnen im gerichtlichen Strafverfahren kompetent zur Seite. Bei uns stehen Sie mit Ihrer individuellen Situation im Mittelpunkt. Die optimale Verteidigung erfordert ein besonderes Vertrauensverhältnis.
Vertrauen Sie sich uns an. Wir unterstützen Sie in jeder Lage des Verfahrens.
Straßenverkehrsrecht, Unfallschadensrecht
Im Bereich des Straßenverkehrs- und Unfallschadensrecht geht es um juristische Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall. In einer solchen Situation ist eine Vielzahl von Personen und Organisationen beteiligt, was besondere Risiken birgt.
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Nach einem Verkehrsunfall sieht man sich oft Problemen mit mehreren Unfallgegner, der eigenen oder die gegnerischen Versicherung oder der Polizei und Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Neben der Regulierung der Sachschäden mit dem Unfallgegner ist an die Durchsetzung verschiedener weiterer Ansprüche zu denken. Zu erwähnen sind insbesondere Schmerzensgeld, Ansprüche auf ein Ersatzfahrzeug und sonstige Leistungen.
Auseinandersetzungen mit den beteiligten Versicherungen sind in vielen Fällen kompliziert und langwierig. Begründete Ansprüche werden oftmals erst nach einem längeren juristischen Verfahren reguliert. Es ist empfehlenswert, einen Rechtsanwalt nicht erst dann einzuschalten, wenn bestehende Ansprüche seitens der Versicherung abgelehnt werden.
Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an uns. Wir sorgen für eine schnelle, interessengerechte Regulierung.
Versicherungsrecht
In diesem Fachgebiet geht es Versicherungsverträge aller Art zwischen Versicherungen und Unternehmern oder Verbrauchern. Die zugrunde liegenden Verträge können die klassischen Sach- und Personenversicherungen wie auch das umfangreiche Gebiet der Haftpflichtversicherungen umfassen.
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In diesem komplexen Sachgebiet besteht häufig Streit über die Auslegung der Versicherungsbedingungen und den Umfang der versicherten Leistungen und Personen. Wir sorgen dafür, dass Sie die Leistungen für das Risiko, gegen das Sie sich versichert haben, auch tatsächlich erhalten. Das Spektrum der versicherten Bereiche, in denen Sie durch unsere erfahrenen Anwälte kompetent vertreten werden reicht von Fahrzeug-, Gebäude- und Diebstahlversicherungen (sog. Sachversicherungen) über Kranken-, Reiserücktritts- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (sog. Personenversicherungen) bis hin zu berufsrechtlichen Haftpflichtversicherungen. In besonders komplexen Fällen arbeiten wir kanzleiübergreifend mit Fachanwälten für Versicherungsrecht zusammen.
Sie versichern sich gegen Risiken. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Versicherungsleistungen zu erhalten.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht begegnet allen Teilnehmern am Rechtsverkehr täglich in nahezu allen Bereichen des Rechts. Bereits bei der Gestaltung, aber auch bei der Abwicklung und Auslegung von Verträgen ist juristische Expertise gefragt.
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Unsere erfahrenen Rechtsanwälte verfügen über die erforderlichen Spezial- und Fachkenntnisse, um Ihnen in Ihren Vertragsverhältnissen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Beispiele der Arbeits-, Bau-, Ehe-, Erb-, Kauf-, Makler- oder Lieferverträge zeigen die besondere Vielschichtigkeit des Vertragsrechts. Oftmals kommt es auf Details oder Formulierungen an, die von juristischen Laien überhaupt nicht wahrgenommen werden.
Überlassen Sie uns Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.

Andreas Wießmann
Der Anwalt, der menschlich wie fachlich einfach Spitze ist.

Steffen Liekfeldt
Alles gut geklappt. Vielen Dank.

Günther Stockinger
Ich wurde anwaltlich sehr gut beraten. Ohne diese Unterstützung wäre mein Verfahren nicht so gut für mich ausgegangen. Klare Empfehlung: professionell, menschlich und problemlösungsorientiert!

L. A.
Ich wurde in einem Verfahren fachlich und menschlich von meinen Anwälten Herrn Dr. Aufferman und Herrn Dr. Löffler sehr gut betreut. Informationen bei Neuerungen in meinem Fall wurden mir taggleich weitergegeben und bei Rückfragen konnte ich stets anrufen. Ich kann somit die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin dankbar für die professionelle Unterstützung.

Walter Schmid
Klare und fundierte Beratung.

Dieter Krämer
Erfolgreicher Abschluss meines Anliegens!
Sehr zu empfehlen!

Michael
Hervorragend Betreuung durch die Mitarbeiter der Kanzlei. Anwaltliche Vertretung durch Herrn Dr. Auffermann ist perfekt. Vielen Dank!

Dr. Kurt Brunner
Mir wurde sehr schnell und professionell geholfen – der Erfahrungsschatz von Dr. Auffermann ist beeindruckend. Gerne jederzeit wieder!

Frederic Mallon
Sehr professionelle Rechtsberatung. Man hat sich sehr gut um mein Anliegen gekümmert. Absolut empfehlenswert für alle Rechtsfragen!

Angela Stegerwald
Welt-Bestattung,
,Selbst im Urlaub meines Anwaltes wurde ich weiterhin kompetent betreut und konnte mich jederzeit vertrauensvoll an meine Kanzlei wenden. Ich habe nur die besten und umfangreiche Informationen bekommen. Es wird sich Zeit genommen, wurde sehr gut betreut.

Günther Stockinger
Ich wurde anwaltlich sehr gut beraten. Ohne diese Unterstützung wäre mein Verfahren nicht so gut für mich ausgegangen. Klare Empfehlung: professionell, menschlich und problemlösungsorientiert!