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Rechtsanwalt für Bank­recht und Kapital­anlagen­recht Würzburg

Bank­recht und Kapital­anlagen­recht

Werden Sie bei Ihrer Kapitalanlage falsch beraten, prüfen wir Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Beratern und Vermittlern. Auch bei Problemen beim Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel oder Investmentgeschäften stehen wir Ihnen mit juristischer Expertise zur Seite.

In den komplexen Fachgebieten des Bank- und Kapitalanlagenrechts werden Sie von uns kompetent beraten und vertreten. In dieser vielschichtigen Materie behalten unsere erfahrenen Rechtsanwälte den Überblick auf dem Finanzmarkt und sind stets am Puls der Zeit. Zunehmend werden unseriöse oder höchst komplizierte Anlageprodukte vertrieben.

Welche Angelegenheiten fallen unter Bankrecht?

Das Bankrecht umfasst die rechtlichen Problemfelder sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden.

Hierzu zählen vor allem:
Zahlungsverkehr, Kreditgeschäfte, Wertpapierhandel, Grundlagen der Prospekthaftung, Depot-, Investment- und Termingeschäfte, Einlagen und Vermögensverwaltung, sowie die Rechtsbeziehungen zu Kreditinstituten aller Art.

Lassen Sie uns Ihre Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen!

Sicherheit im Kapitalanlagerecht

Die Rechte und Pflichten aller Teilnehmer am Finanzmarkt in Bezug auf Investitionen, insbesondere in sämtliche Fonds, sind Gegenstand des Kapitalmarktrechts. Auch in dieser Materie sichern wir Ihnen unsere Kompetenz zu und vertreten Sie fachkundig und professionell.

Auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts befassen wir uns professionell mit den Ansprüchen zwischen Beratern bzw. Vermittlern und Anlegern aus Falschberatung, sowie mit der vertraglichen Gestaltung von Investment- und Immobilienfonds. Ein weiterer Schwerpunkt bildet dabei die rechtliche Problematik beim Kauf von Immobilien sowie Anlagen aller Art. Lassen Sie uns Ihr erster Ansprechpartner bei diesbezüglichen rechtlichen Problemen sein.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Recht.

Ihr Ansprechpartner in Würzburg:

Bank­recht und Kapital­anlagen­recht in Würzburg:
nein

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