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Viele Entscheidungen sind bereits zu Lebzeiten zu treffen: Erstellung eines Testaments (notariell oder eigenhändig), Erbvertrag, etc. Aber auch nach einem Erbfall ist oft professionelle anwaltliche Hilfe gefragt: Pflichtteilsansprüche durchsetzen oder abwehren, Auseinandersetzen einer Erbengemeinschaft, Erbschein beantragen, etc.
Wem möchten Sie welches Vermögen zukommen lassen? Um spätere Streitigkeiten zwischen Erben zu verhindern, denken Sie rechtzeitig an ein eigenhändiges oder notarielles Testament oder einen Erbvertrag.
Als Erbe wiederum sehen Sie sich mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert oder müssen eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass es bereits zu Lebzeiten sinnvoll ist, die Rechtsnachfolge und Vermögensverteilung zu regeln. Entscheiden Sie, wer welches Vermögen im Falle des Versterbens erhält! Dadurch vermeiden Sie Unklarheiten und daraus leider oft resultierende Streitigkeiten zwischen Angehörigen und weiteren Hinterbliebenen. Hierbei gilt es, unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Situation in Ihrem jeweiligen Einzelfall eine sinnvolle und interessengerechte Lösung zu finden – sei es z.B. durch Testament oder Erbvertrag, durch Übertragung von einzelnen Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten oder durch die Errichtung einer Stiftung.
Bei den hierbei zu berücksichtigen wichtigen steuerlichen Aspekten stehen wir Ihnen ebenfalls kompetent zur Seite – gegebenenfalls in Kooperation mit dem renommierten Steuerberater Robert Aumüller, mit dem wir seit vielen Jahren eng zusammenarbeiten.
Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert in dieser belastenden Ausnahmesituation. Die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Durchsetzung von Auskunftsansprüchen, Korrespondenz mit dem Nachlassgericht, Beantragung eines Erbscheins, Begrenzungen der Haftung der Erben oder auch die Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft spielen hier eine besondere Rolle.
Viele Menschen denken nicht daran, rechtzeitig eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu erstellen. Auch hierbei stehen wir Ihnen gern kompetent zur Seite.
Ihr Rechtsanwalt in Würzburg
Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann