Ihr Erfolg ist unser Ziel – jetzt anrufen:   0931 / 4677260    |    info@jordan-auffermann.de

Anwalt für Bau­recht und Archi­tekten­recht Würzburg

Bau­recht und Archi­tekten­recht

Das private Bau- und Architektenrecht befasst sich mit den typischen Risiken sowohl für den Auftraggeber (Bauherr) als auch für den Auftragnehmer (Unternehmer oder Handwerker) oder den Architekten, wie Baumängel, Bauplanungsfehler Baukostenhöhe oder Gewährleistungsansprüche.

Durch eine einzelfallbezogene Ausgestaltung des dem Bau zugrunde gelegten Werkvertrages können diese Risiken bereits im Vorfeld minimiert werden. Hierzu stellen wir Ihnen unsere Expertise zur Verfügung.

Welche Angelegenheiten fallen unter Baurecht und Architektenrecht?

Klassische Streitfragen im Bau- und Architektenrecht sind insbesondere:

  • Umfang und Inhalt der vertraglich vereinbarten Leistungen (Werkvertrag)
  • Fertigstellung des konkreten Bauvorhabens
  • Abrechnung und Höhe des Werklohns
  • Baumängel, Bauplanungsfehler und allgemeine Mängelrechte
  • Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnansprüchen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Fragestellungen zum Architektenvertrag

Juristische Sonderstellung Architekt

Die Stellung als Architekt birgt besondere Haftungsrisiken. Der Architekt gilt als umfassend verpflichteter Sachwalter des Bauherrn. Hierbei sind insbesondere seine Rechte im Zusammenhang mit der Abrechnung seiner Leistung nach der HOAI zu wahren.

Sie kümmern sich um das Bauvorhaben. Wir stehen Ihnen rechtlich zur Seite.

Ihr Ansprechpartner in Würzburg:

Bau­recht und Archi­tekten­recht in Würzburg:
nein

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Jetzt Kontakt aufnehmen und eine kompetente und ehrliche Rechtsberatung zum Bau­recht und Archi­tekten­recht erhalten. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!