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Baurecht und Architektenrecht in Würzburg:
nein
Das private Bau- und Architektenrecht befasst sich mit den typischen Risiken sowohl für den Auftraggeber (Bauherr) als auch für den Auftragnehmer (Unternehmer oder Handwerker) oder den Architekten, wie Baumängel, Bauplanungsfehler Baukostenhöhe oder Gewährleistungsansprüche.
Durch eine einzelfallbezogene Ausgestaltung des dem Bau zugrunde gelegten Werkvertrages können diese Risiken bereits im Vorfeld minimiert werden. Hierzu stellen wir Ihnen unsere Expertise zur Verfügung.
Klassische Streitfragen im Bau- und Architektenrecht sind insbesondere:
Die Stellung als Architekt birgt besondere Haftungsrisiken. Der Architekt gilt als umfassend verpflichteter Sachwalter des Bauherrn. Hierbei sind insbesondere seine Rechte im Zusammenhang mit der Abrechnung seiner Leistung nach der HOAI zu wahren.
Ihr Rechtsanwalt in Würzburg
Kanzlei Jordan & Dr. Auffermann