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PIM Gold GmbH & Premiumgold Deutschland GmbH

Die Presse und auch das Handelsblatt berichten ausführlich über die Widrigkeiten im Rahmen der PIM Gold GmbH. Es wurden Durchsuchungen der Polizeibehörden in den Geschäftsräumlichkeiten vorgenommen, Verantwortliche der PIM wurden inhaftiert.

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Es wird gemutmaßt, dass erhebliche Goldbestände verschwunden sind, bzw. weggeschafft wurden. Anleger könnten in strafrechtlich relevanter Weise geschädigt worden sein.

Wir vertreten Anlegern, die einen erheblichen Teil ihres Vermögens in die PIM Gold investiert haben und denen von Vermittlern versprochen wurde, das Geld sei sicher in Gold investiert. Ferner wurde behauptet, dass abgesehen von der Steuerfreiheit eine Wertsteigerung zu verzeichnen sei- in jedem Fall sei mit einem Gewinn zu rechnen. Berater gaben zudem an, die Goldanlage habe den Vorteil, dass diese bei Bedarf jederzeit verfügbar sei.

Für Anleger, die eine in die PIM Gold investiert haben, bestehen verschieden Ansprüche.

Sobald die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt, können Schadensersatzansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Nach entsprechendem Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen, die vonstattengehen, können Schadensersatzansprüche ebenfalls gegen die Verantwortlichen, die Straftatbestände verwirklicht haben, gefordert werden. Für den Fall, dass tatsächlich Gold beiseitegeschafft wurde und Untreue, Betrug oder Unterschlagungen stattgefunden haben, kann Schadensersatz eingeklagt werden. Das Ergebnis der Ermittlungen kann in Form der Akteneinsicht oder Übermittlung eines Strafurteils durch Rechtsanwälte und damit auch durch unsere Kanzlei in Erfahrung gebracht werden.

Für Schadensersatzansprüche mit Strafrechtsbezug kann, ohne dass Verjährung droht, der Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet werden.

Hinsichtlich der ebenfalls bestehenden Schadensersatzansprüche gegen Berater ist indes Eile geboten, da die Verjährung ab Kenntnis vom Schaden bzw. ab Kennenmüssen hiervon zu laufen beginnt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Sofern ein Berater nicht ordnungsgemäß über sämtliche Risiken und anlageimmanenten Umstände aufgeklärt hat, liegt eine Falschberatung vor, die Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. Vermittler auslöst.

Es ist individuell zu prüfen, ob tatsächlich Falschangaben gemacht wurden.

Rechtsanwältin Sorrentino hat langjährige Erfahrung im Bereich des Banken- und Kapitalanlagerecht. Neben der Beratung im Einzelfall überprüft und untersucht sie Anlagekonstrukte oder Prospekte auf ihre rechtliche und sachliche Richtigkeit sowie auf Risiken und macht vor allem Schadensersatzansprüchen für ihre Mandanten geltend.

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